Alzheimer
Therapiezentrum Olsberg
(ATZ)
   



Voraussetzungen

Aufgenommen werden können Erkrankte nach Abschluss der primären Diagnosestellung. Weitergehende diagnostische Schritte (Neurophysiologie, Neuropsychologie) können im ATZ Olsberg ergänzt werden.

Die Grundlage für eine Behandlung im ATZ der Klinik am Stein bildet der bestehende Vorsorgevertrag (§ 111 SGB V) zur Durchführung qualifizierter stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Klinik am Stein ist beihilfefähig und wird von allen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen belegt.

Pflegebedürftigkeit, schwere psychopathologische Auffälligkeiten (z.B. Aggressivität und ausgeprägte Weglauftendenz) sind aufgrund des präferierten offenen Konzeptes kontraindiziert.

Die Begleitung und Aufnahme eines Angehörigen ist Voraussetzung im ATZ.

Um die Ereignisse der Behandlung zu stabilisieren, werden die betreuenden Angehörigen im ATZ darauf vorbereitet, entsprechende Aktivitäten und geeignete Hilfestellungen dem Patienten auch zu Hause anzubieten.

Zur Klärung der Indikation und der Aufnahmeformalitäten empfehlen wir vor der Antragstellung eine telefonische Beratung.

(Frau Sonja Howe, Sozialpädagogin, Tel.: 02962/808-339,
  Mo-Do 13:00-15:00 Uhr, Fr  13:00-14:00 Uhr)









                     Klinik am Stein, Wattmeckestraße 1-7, D-59939 Olsberg, Tel.: 02962/808-0